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Regeln

Tirol

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber von Unterkünften in Tirol. So wie bei unserem Länderartikel für Österreich bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein. Du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Bei Fragen wende dich bitte direkt an den Tourismusverband Tirol (du kannst die Seite auf Deutsch oder Englisch aufrufen) oder an einen ortsansässigen Berater, z. B. einen Rechtsanwalt oder Steuerberater.

Allgemeine Richtlinien des Landes Tirol

Die Richtlinien des Landes Tirol zu Kurzzeitvermietungen und touristischen Unterkünften geben einen Überblick über die bestehenden Regelungen, Ansprechpartner und Informationen, damit du verstehst, was für dein Inserat erforderlich ist.

Tourismussteuer

Das lokale Tiroler Tourismussteuergesetz (Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz) schreibt eine Steuer auf alle Übernachtungen zu touristischen Zwecken vor, sofern keine Befreiung gilt. Die Abgabe ist pro Person und Nacht zu entrichten, und der genaue Betrag hängt von der Touristenregion ab.

Registrierungs- und Meldepflichten

Gemäß dem Tiroler Tourismussteuergesetz (dem Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz) müssen sich Gastgeber, die der Tourismusabgabe unterliegen, in der Regel bei ihrem örtlichen Tourismusbüro registrieren, bevor sie Gästen eine Kurzzeitvermietung anbieten. Beim Abführen der Tourismusabgabe müssen Gastgeber auch ihre Tätigkeit als Kurzzeitvermieter melden.

Auf der Website des Landes Tirol findest du weitere Informationen zu den Regelungen für die Registrierung und Zahlung der Tourismusabgabe.

Genehmigungen

Aufgrund einer Änderung bei den Tiroler Bauvorschriften im Jahr 2020 benötigen Gastgeber eine Genehmigung ihrer jeweiligen Baubehörde, um Touristen aufzunehmen, sofern keine Befreiung gilt. Eine Befreiung gilt beispielsweise, wenn du deinen Hauptwohnsitz im Gebäude hast und du in dem Gebäude, in dem du wohnst, bis zu drei Wohnungen mit maximal zwölf Betten vermietest, und wenn keine weiteren ständigen Bewohner im Gebäude wohnen. Bitte erkundige dich bei deiner lokalen Verwaltung, ob du eine Genehmigung benötigst, bevor du Gäste aufnimmst.

Innsbruck

Innsbruck Tourismus bietet Informationen und Unterstützung für Gastgeber, die sich beim Tourismusbüro registrieren, sowie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Kurzzeitvermietungen.

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