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Regeln

Steiermark

Du kannst diesen Artikel auf Deutsch oder Englisch lesen.

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber von Unterkünften in der Steiermark. So wie bei unserem Länderartikel für Österreich bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein, und du kannst ihn immer wieder zurate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Falls du Fragen hast, wende dich bitte direkt an die Landesregierung der Steiermark oder einen örtlichen Berater, zum Beispiel einen Anwalt oder Steuerberater.

Vorschriften für Kurzzeitvermietungen

Lies dir die Anleitung für touristische Kurzzeitvermietungen in der Steiermark durch, um einen Überblick über die bestehenden Vorschriften zu erhalten. Die Stadt Graz hat ebenfalls einen Überblick über die Nächtigungsabgabe herausgegeben.

Gastgeber in Graz können auch Kontakt mit der Stadtverwaltung aufnehmen, um weitere Informationen über die Tourismusgesetze der Steiermark zu erhalten.

Ferienwohnungsabgabe

Dem Steiermärkischen Nächtigungs- und Ferienwohnungsabgabegesetz wurde am 1. Oktober 2018 eine Nächtigungsabgabe hinzugefügt. Jeder Gast, der gegen eine Gebühr in einer gewerblichen oder privaten Unterkunft übernachtet, ist verpflichtet, diese Abgabe zu entrichten. Dabei gelten einige Ausnahmen, wie zum Beispiel für Kinder unter 15 Jahren.

Erhebung und Bezahlung

Für die Erhebung der Ferienwohnungsabgabe und die Zahlung an die Stadt ist der Gastgeber verantwortlich. Du musst dich erst bei der Stadt anmelden, bevor du die Steuer erheben kannst.

Höhe der Abgabe

Seit November 2018 beträgt die Ferienwohnungsabgabe 1,50 Euro pro Person und Nacht.

Tourismusinteressentenbeitrag

Gastgeber in sogenannten Tourismusgemeinden (Klassen A bis C gemäß der Ortsklassenverordnung) sind verpflichtet, einen jährlichen Tourismusinteressentenbeitrag gemäß dem Tourismusgesetz zu entrichten. Der Betrag wird je nach Beitragsgruppe, Ortsklasse und Umsatz berechnet. Frag im örtlichen Rathaus nach, wenn du nicht sicher bist, ob deine Gemeinde zu den Tourismusgemeinden zählt.

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