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Regeln

Erlangen

Dieser Artikel enthält spezifische Informationen zur örtlichen Gesetzeslage für alle Gastgeber von Unterkünften in Erlangen. Genau wie bei unserem Länderartikel für Deutschland bist du selbst dafür verantwortlich, alle Verpflichtungen, die für dich als Gastgeber gelten, zu prüfen und dich daran zu halten. Dieser Artikel soll ein Ausgangspunkt für dich sein, und du kannst ihn immer wieder zu Rate ziehen, falls du Fragen hast. Er erhebt jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Du solltest immer überprüfen, ob die jeweiligen Gesetze und Verfahren noch aktuell sind.

Einige der Gesetze, die dich betreffen können, sind kompliziert. Wenn du Fragen dazu hast, inwiefern ein bestimmtes Gesetz dich und deine Unterkunft betrifft, setze dich bitte mit dem Bauaufsichtsamt Erlangen in Verbindung oder konsultiere einen Anwalt vor Ort.

Vorschriften für Kurzzeitvermietungen

Das Bauaufsichtsamt setzt die in Erlangen geltenden Vorschriften durch, wonach eine anderweitige Nutzung von Wohnräumen als zu Wohnzwecken grundsätzlich einer Genehmigung der Stadt Erlangen bedarf. Bei Ferienvermietungen gilt die Genehmigungspflicht nur, wenn die Wohnfläche für mehr als acht Wochen pro Jahr an Touristen vermietet wird. Die Vorschriften in Erlangen beziehen sich ausschließlich auf für Wohnzwecke genutzte Unterkünfte. Laut den Bestimmungen der Stadt Erlangen ist dies jede Unterkunft innerhalb der Stadtgrenzen, die objektiv für Wohnzwecke geeignet und subjektiv für diese vorgesehen ist. Dazu zählen Werks- und Dienstwohnungen, Studentenwohnheime sowie Wohnhäuser.

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht

Laut den Vorschriften in Erlangen darfst du ohne eine Genehmigung nicht mehr als 50 % der Fläche einer Wohneinheit für andere als Wohnzwecke nutzen, beispielsweise für gewerbliche oder berufliche Zwecke wie die kurzzeitige Vermietung an Gäste. Die Regelungen gestatten es dir jedoch, deine gesamte Wohnung oder dein gesamtes Haus für insgesamt bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr ohne Genehmigung an Gäste zu vermieten.

Darüber hinaus ist nach den Vorschriften keine Genehmigung für die Vermietung einzelner Zimmer in deinem eigenen Zuhause erforderlich, solange die vermietete Fläche bis zu 50 % der Grundfläche deiner Immobilie beträgt.

Genehmigungen

Du benötigst eine Genehmigung der Stadt Erlangen, wenn du mehr als 50 % der Fläche deiner Wohneinheit für Zwecke wie die Kurzzeitvermietung nutzen möchtest oder beabsichtigst, deine gesamte Wohnfläche für mehr als acht Wochen pro Jahr an Touristen zu vermieten. Diese ist zu erteilen, wenn vorrangige öffentliche Interessen oder schutzwürdige private Interessen das Interesse an der Erhaltung des durch die Regelung zu schützenden Wohnraums überwiegen. Eine Genehmigung kann zudem erteilt werden, wenn das öffentliche Interesse an der Erhaltung von Wohnraum durch die Schaffung von Ersatzwohnraum oder eine Zahlung kompensiert wird.

Das Antragsformular findest du auf der Website der Stadt Erlangen. Das Ergebnis eines Antrags auf eine Genehmigung gilt auch für die Rechtsnachfolger des Antragstellers oder jeden, der die Unterkunft in Besitz nimmt.

Weitere Informationen zu den Vorschriften findest du auf der Website der Stadt Erlangen.



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