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So funktioniert es

Sicherheitshinweise in Inseraten

Sicherheit hat für uns oberste Priorität. Um Überraschungen zu vermeiden und für Transparenz zu sorgen, sollten sich Gastgeber:innen ihren Gästen gegenüber verantwortungsvoll verhalten und vollständige Angaben zu Sicherheit und Barrierefreiheit machen.

Diese Abschnitte solltest du aktualisieren

Fülle unbedingt den Abschnitt zur Sicherheit für Gäste im Inserat aus und gehe in deiner Beschreibung detailliert auf die unten aufgeführten Informationen ein.

Sicherheitsaspekte

Beschreibe die Unterkunft und ihre Umgebung, damit Gäste fundierte Entscheidungen darüber treffen können, ob die Unterkunft für sie geeignet ist:

  • Eignung für Kinder: vorhandene Merkmale, die für Kinder möglicherweise nicht sicher sind
  • Pool oder Whirlpool: direkter Zugang zu einem Pool oder Whirlpool, der nicht durch ein Tor oder ein Schloss geschützt ist
  • Gewässer: direkter, uneingeschränkter Zugang zu einem Meer, Teich, Bach usw. auf dem Grundstück oder in der Nähe des Grundstücks
  • Kletter- oder Spielgerät: direkter, uneingeschränkter Zugang zu Spielgeräten, Schaukeln, Rutschen, Seilen oder Ähnlichem
  • Fehlende Höhensicherung: Zugang zu einem Bereich oder einem Bauwerk mit einer Höhe von mehr als 76,2 cm, der/das über kein Geländer oder eine andere Art von Absicherung verfügt
  • Tiere in der Nähe oder in der Unterkunft: möglicher Kontakt mit Tieren, die Schaden anrichten könnten, wie ein Pferd oder ein gefährliches Tier

Sicherheitseinrichtungen

Informiere Gäste darüber, dass es Geräte gibt wie:

  • Überwachungskameras oder Aufnahmegeräte:
    • Außen: Geräte müssen in der Inseratsbeschreibung angegeben werden und sollten keine Bereiche überwachen, in denen Gäste ein höheres Maß an Privatsphäre erwarten, wie im Inneren einer abgetrennten Außendusche oder in einer Sauna.
    • Innenbereiche: Gastgeber:innen dürfen keine Überwachungskameras oder Aufnahmegeräte haben, die die Innenräume einer Unterkunft überwachen, mit Ausnahme bestimmter Unterkünfte in Japan mit einer Geschäftslizenz für Hotels. In diesen Fällen sind Gastgeber:innen nach geltendem Recht möglicherweise dazu verpflichtet, eine Kamera zu haben, die ausschließlich den Eingang im Innenbereich der Unterkunft überwacht (diese Kameras müssen Gästen offengelegt werden und dürfen weder Räume außerhalb des Eingangsbereichs überwachen noch Tonaufnahmen machen). Versteckte Überwachungskameras sind strengstens verboten.
  • Lärmüberwachungsgeräte: Geräte, die Geräuschpegel und deren Dauer messen aber keine Aufnahmen machen, müssen offengelegt werden und dürfen nicht in Schlafzimmern, anderen Schlafbereichen oder Badezimmern installiert werden.
  • Rauch- und Kohlenmonoxidmelder:
    • Kohlenmonoxidmelder: Falls vorhanden, sollten Kohlenmonoxidmelder in deiner Ausstattung vermerkt werden. Falls nicht vorhanden oder wenn du nicht angibst, ob ein Kohlenmonoxidmelder vorhanden ist oder nicht, wird dies auf der Inseratsseite vermerkt.
    • Rauchmelder: Das sind Geräte, die Rauch und/oder Feuer erkennen und davor warnen. Falls solche Geräte nicht vorhanden sind oder du nicht angibst, ob ein Rauchmelder vorhanden ist oder nicht, wird dies auf der Inseratsseite vermerkt.
    • Wir empfehlen Gastgeber:innen dringend, Rauch- und Kohlenmonoxidmelder zu installieren, diese regelmäßig zu testen und sicherzustellen, dass die entsprechenden Inseratsbeschreibungen auf dem neuesten Stand sind.

Informationen zur Unterkunft

Informiere Gäste über Folgendes:

  • Treppen: ob sie während ihres Aufenthalts Treppen hinauf- und hinuntergehen müssen und weitere Details dazu (Lage, Steilheit, Rollstuhlzugang, Geländer usw.)
  • Lärm: ob es zu unvermeidlichem Lärm kommen kann, z. B. durch Verkehr, Baustellen oder benachbarte Betriebe
  • Haustiere: Art und Anzahl der Haustiere auf dem Grundstück und wie Gäste mit ihnen in Kontakt kommen könnten
  • Parken: Details, die Gäste über die Parkmöglichkeiten in der Nähe deiner Unterkunft wissen sollten (wie viele Fahrzeuge sie auf dem Grundstück parken können, Informationen zum Parken auf der Straße usw.)
    • Gastgeber:innen können diese Informationen im Abschnitt „Ausstattung“ ihres Inserats angeben. Bei der Ausstattung kannst du zwischen kostenlosen Parkplätzen auf dem Grundstück, kostenlosen Parkplätzen an der Straße, kostenpflichtigen Parkplätzen außerhalb des Grundstücks und/oder kostenpflichtigen Parkplätzen auf dem Grundstück wählen.
  • gemeinsam genutzte Räume: ob Gäste damit rechnen sollten, dass sie bestimmte Räume oder Bereiche (Küche, Badezimmer, Terrasse usw.) gemeinsam mit anderen nutzen werden
    • Gastgeber:innen können solche Informationen detailliert in ihrem Fotorundgang angeben, indem sie im Abschnitt zur Privatsphäre jedes Bereichs „gemeinsam genutzter Raum“ auswählen.
  • Einschränkungen bei der Ausstattung: ob Gäste möglicherweise keinen Zugang zu Dingen haben, mit denen sie rechnen (z. B. WLAN, fließendes Wasser oder eine Dusche im Innenbereich), oder ob bestimmte Ausstattungsmerkmale Einschränkungen aufweisen (z. B. das Leitungswasser ist nicht als Trinkwasser geeignet)
  • Waffen auf dem Grundstück: Wenn sich eine oder mehrere Waffen auf dem Grundstück befinden, müssen diese Waffen gemäß den geltenden Gesetzen und unseren Richtlinien zugelassen, auf der Inseratsseite offengelegt und ordnungsgemäß gesichert und aufbewahrt werden. Erfahre mehr über unsere Richtlinien für Waffen.
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