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Einschränkungen für Überwachungskameras und andere Geräte in Unterkünften

Dieser Artikel wurde automatisch übersetzt.

Wir gestatten es Gastgeber:innen nicht, Überwachungskameras oder Aufnahmegeräte zu haben, die Innenräume in Unterkünften überwachen, auch wenn diese Geräte ausgeschaltet sind. Versteckte Kameras waren schon immer verboten und werden auch weiterhin verboten sein. Gastgeber:innen dürfen Außenüberwachungskameras, Lärmüberwachungsgeräte und intelligente Geräte in Unterkünften haben, solange sie die folgenden Richtlinien und geltenden Gesetze einhalten.

Diese Regeln traten am 30. April 2024 in Kraft.

Überwachungskameras und Aufnahmegeräte

  • Überwachungskameras und Aufnahmegeräte sind alle Geräte, die Videos, Bilder oder Audioaufnahmen aufzeichnen oder übertragen, wie z. B. Babyfone oder Türklingelkameras.
  • Versteckte Überwachungskameras sind strengstens verboten.
  • Gastgeber:innen ist es nicht gestattet, Überwachungskameras und Aufnahmegeräte zu haben, die einen beliebigen Teil des Innenbereichs einer Unterkunft überwachen, z. B. den Flur, das Schlafzimmer, das Badezimmer, das Wohnzimmer oder das Gästehaus, selbst wenn diese Geräte ausgeschaltet oder nicht angeschlossen sind. Diese Verbote gelten auch für die Gemeinschaftsbereiche und gemeinsam genutzten Räume von Privatzimmern (z. B. ein Wohnzimmer).
    • Für bestimmte Unterkünfte in Japan mit einer Hotelgeschäftslizenz können Gastgeber:innen nach geltendem Recht verpflichtet sein, eine Kamera zu haben, die nur den Eingangsbereich der Unterkunft überwacht. Diese Kameras müssen Gästen gegenüber offengelegt werden, dürfen keine Bereiche außerhalb des Eingangsbereichs überwachen und dürfen kein Audio aufzeichnen.
  • Gastgeber:innen ist es nicht gestattet, Überwachungskameras und Aufnahmegeräte in Außenbereichen der Unterkunft zu installieren, in denen Nutzer:innen ein höheres Maß an Privatsphäre erwarten, z. B. in einer geschlossenen Außendusche oder in einer Sauna.
  • Gastgeber:innen dürfen Außenüberwachungskameras und Aufnahmegeräte haben und müssen sicherstellen, dass deren Position in der Inseratsbeschreibung angegeben ist (z. B.: „Ich habe eine Kamera in meinem Vorgarten“, „Ich habe eine Kamera über meiner Terrasse“, „Ich habe eine Kamera über meinem Pool“ oder „Ich habe eine Türklingelkamera, die meine Haustür und den Flur meines Wohnhauses überwacht“).
  • Gastgeber:innen von Unterkünften sind verpflichtet, externe Überwachungskameras und Aufnahmegeräte, die sich in ihrem Einflussbereich befinden, offenzulegen, z. B. im Flur ihres Wohnhauses oder über ihrem Garten.

Lärmüberwachungsgeräte

  • Lärmüberwachungsgeräte sind Geräte, die den Schallpegel und die Dauer des Lärms messen, aber keinen Ton aufzeichnen.
  • Gastgeber:innen von Unterkünften dürfen Lärmüberwachungsgeräte im Inneren der Unterkunft haben, solange sie deren Vorhandensein offenlegen und sie sich nicht in Schlafzimmern, Badezimmern oder Schlafbereichen befinden. Gastgeber:innen sind nicht verpflichtet, offenzulegen, wo sich ihre Lärm-Dezibel-Messgeräte befinden.

Smart-Home-Geräte

  • Smart-Home-Geräte sind Geräte, die sich mit anderen Geräten oder Netzwerken verbinden und mit ihnen interagieren, wie z. B. Alexa von Amazon und Nest von Google.
  • Gastgeber:innen von Unterkünften dürfen Smart-Home-Geräte haben.
  • Gastgeber:innen von Unterkünften werden ermutigt, aber nicht verpflichtet, ihre Anwesenheit in ihrer Unterkunft offenzulegen. Wir empfehlen Gastgeberinnen und Gastgebern außerdem, Gästen die Möglichkeit zu geben, Smart-Geräte auszuschalten oder zu deaktivieren.

So legst du Informationen zu Überwachungskameras oder Aufnahmegeräten offen

So richtest du am Desktop-Computer Hinweise auf Aufnahmegeräte ein

  1. Rufe deine Inserate auf und wähle das Inserat aus, das du bearbeiten möchtest.
  2. Klicke unter Inserate-Editor auf Deine Unterkunft.
  3. Klicke auf Sicherheit für Gäste.
  4. Klicke auf Sicherheitseinrichtungen und dann auf Überwachungskameras/Audioaufnahmegeräte.
  5. Klicke auf Beschreibung hinzufügen, beschreibe jedes Gerät, wo es sich befindet (z. B. „Ich habe eine Kamera in meinem Vorgarten“) und ob es ein- oder ausgeschaltet sein wird.
  6. Klicke auf Weiter und dann auf Speichern.

Lege Informationen zu deinen Lärmüberwachungsgeräten offen

So legst du am Desktop-Computer Informationen zu den Lärmüberwachungsgeräten in deiner Unterkunft offen

  1. Rufe deine Inserate auf und wähle das Inserat aus, das du bearbeiten möchtest.
  2. Klicke unter Inserate-Editor auf Deine Unterkunft.
  3. Klicke auf Sicherheit für Gäste.
  4. Klicke auf Sicherheitseinrichtungen und dann auf Überwachungskameras/Audioaufnahmegeräte.
  5. Klicke auf Lärmüberwachungsgeräte und dann auf Speichern.
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