Wir gestatten es Gastgeber:innen nicht, Überwachungskameras oder Aufnahmegeräte zu haben, die Innenräume in Unterkünften überwachen, auch wenn diese Geräte ausgeschaltet sind. Versteckte Kameras waren schon immer verboten und werden auch weiterhin verboten sein. Gastgeber:innen dürfen Außenüberwachungskameras, Lärmüberwachungsgeräte und intelligente Geräte in Unterkünften haben, solange sie die folgenden Richtlinien und geltenden Gesetze einhalten.
Diese Regeln traten am 30. April 2024 in Kraft.