Gastgeber:innen dürfen keine Überwachungskameras oder Aufnahmegeräte zur Überwachung ihrer Unterkünfte verwenden, auch dann nicht, wenn diese Geräte ausgeschaltet sind. Gastgeber:innen dürfen Überwachungskameras in Außenbereichen sowie Lärmüberwachungsgeräte und Smart-Home-Geräte verwenden, solange sie die folgenden Richtlinien und geltende Gesetze einhalten.