Bedingungen für die Aufhebung der Gastgeber-Gebühren in Höhe von 3 % wegen COVID-19
Damit ein Inserat qualifiziert ist, muss der Gastgeber:
(i) bis spätestens 31. März 2020 eine Stornierungsanfrage des Gastes über unser internes Stornierungstool bestätigen,
(ii) sich in einer Situation befinden, in der der Gast ansonsten keinen Anspruch auf eine vollständige Rückerstattung im Rahmen der Stornierungsbedingungen des Inserats oder unserer Richtlinien für besondere Umstände hätte. Bei jedem qualifizierenden Inserat wird Airbnb ab dem Zeitpunkt der Qualifizierung die Servicegebühr von 3 % für Gastgeber erlassen oder ermäßigen. Das gilt für alle Buchungen mit flexiblen oder moderaten Stornierungsbedingungen mit einem Check-in-Datum am oder vor dem 1. Juni 2020. Ermäßigungen werden bis zum 30. Juni 2020 ausgezahlt. Der Betrag der erlassenen und/oder ermäßigten Gastgeber-Gebühren wird nicht den Betrag der vom Gastgeber gewährten Rückerstattung(en) übersteigen, die dem Gast nicht anderweitig zustanden.