Co-Gastgeber:innen: Steuern und Auszahlungen
Die Informationen in diesem Artikel gelten für Auszahlungen an Co-Gastgeber:innen. Außerdem erfährst du, wie Steuern und Auszahlungen für Co-Gastgeber:innen funktionieren.
Wenn du als Co-Gastgeber:in Auszahlungen auf Airbnb erhältst, benötigen wir möglicherweise deine Steuerinformationen, um den steuerlichen Melde- und Compliance-Verpflichtungen nachzukommen. Fehlen deine Steuerinformationen, können wir in einigen Fällen von den Steuerbehörden verpflichtet werden, Steuern zu bestimmten Standardsätzen einzubehalten.
Bitte nimm dir heute ein paar Minuten Zeit, deine Steuerinformationen hinzuzufügen. So sorgst du dafür, dass dein Airbnb-Konto den Vorschriften entspricht, und vermeidest Unterbrechungen beim Erhalt deiner Auszahlungen.
Weitere Informationen über die steuerlichen Pflichten in den einzelnen Ländern erhältst du über die Links in den folgenden Abschnitten.
So kannst du Steuer- und Auszahlungsinformationen hinzufügen und verfolgen
Hier kannst du Informationen zu Steuern und Auszahlungen hinzufügen und nachverfolgen:
- Steuern: Verwalte deine Steuerinformationen und Steuerdokumente.
- Zahlungen und Auszahlungen: Verwalte deine Zahlungen, Auszahlungsarten und Steuerzahler:innen-Zuweisungen.
- „Einkünfte“-Dashboard: Informiere dich über deine abgeschlossenen und anstehenden Auszahlungen sowie über deine Bruttoeinkünfte.
Quellensteuer
Wenn du aufgefordert wurdest, deine Steuerinformationen einzureichen, und dies noch nicht getan hast, können wir unter Umständen einen bestimmten Prozentsatz deiner Auszahlungen als Co-Gastgeber:in einbehalten und diesen Betrag an die zuständige Steuerbehörde abführen. Der Steuereinbehalt wird auf jede Buchung angewandt.
In einigen Fällen müssen wir sogar Auszahlungen blockieren, bis wir deine Steuerinformationen erhalten.
Füge noch heute deine Steuerinformationen hinzu.
Länder mit Quellensteuer
Airbnb kann in den folgenden Ländern gesetzlich dazu verpflichtet sein, Steuern von Auszahlungen an Co-Gastgeber:innen einzubehalten:
- Vereinigte Staaten: Einkommensteuer. Erfahre mehr über US-Steuerinformationen.
- Mexiko: Einkommensteuer und Mehrwertsteuer. Hier kannst du dich informieren: Centro de Recursos Fiscales Airbnb (Spanisch) und Airbnb México Tax Hub (Englisch).
- Indien: Einkommensteuer. Erfahre mehr über die Quellensteuer in Indien.
So findest du Details zu deinen Quellensteuertransaktionen
Du kannst den einbehaltenen Steuerbetrag in deinem „Einkünfte“-Dashboard aufrufen. Gegebenenfalls wird der Gesamtbetrag der einbehaltenen Beträge auf den von uns ausgestellten Steuerbescheinigungen angegeben, damit du ihn bei deiner Steuererklärung geltend machen kannst.
So kannst du einbehaltene Steuern ermitteln
Wenn du deine Auszahlungen als Co-Gastgeber:in überprüfst, wird die Quellensteuer im Abschnitt Abzüge aufgeführt. Die einbehaltene Steuer wird auf der Grundlage des Betrags, den du gemäß den Angaben des Eigentümers / der Eigentümerin des Inserats erhalten hast, und des geltenden Steuersatzes berechnet. Die Steuersätze variieren je nach Steuerbehörde und den von dir bereitgestellten Steuerinformationen.
Beispiel
In diesem Beispiel teilt der/die Gastgeber:in 30 % seiner/ihrer potenziellen Einkünfte pro Buchung. Hier erfährst du mehr darüber, wie die potenziellen Einkünfte für Gastgeber:innen berechnet werden.
AUSZAHLUNGEN AN EINE:N CO-GASTGEBER:IN (DER/DIE GASTGEBER:IN TEILT 30 % PRO BUCHUNG) | |
Potenzielle Einkünfte als Gastgeber:in | 100 USD |
Gesamt-Auszahlung an Co-Gastgeber:in (100 USD x 30 %) | 30 USD |
Abzüge: | |
einbehaltene US-Einkommenssteuer (24 %) | -7,20 USD |
Gesamtbetrag der Auszahlung | 22,80 USD |
So kannst du Steuerinformationen hinzufügen
Um deine Steuerinformationen in deinem Airbnb-Konto hinzuzufügen oder sie zu ändern, rufe den Abschnitt Steuern auf.
Wenn wir deine Steuerinformationen erhalten und geprüft haben und feststellen, dass kein Einbehalt erforderlich ist oder ein niedrigerer Satz gilt, stellen wir den Einbehalt ein oder reduzieren den Prozentsatz für deine anstehenden Auszahlungen.
Weitere Informationen findest du auf unseren Hilfe-Seiten zum Thema Steuern.
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